| FLP – Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege  gem. Niedersächsischer Verordnung über die Weiterbildung inGesundheitsfachberufen v. 18.03.2002 i.d. derzeit gültigen Fassung Ziele der Weiterbildung Veränderte organisatorische, wirtschaftliche und pflegerische Anforderungen stellen die verantwortlichen Pflegefachkräfte von ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeein-richtungen vor neue Aufgaben. Ziel dieser Weiterbildung ist die Übernahme von Führungsverantwortung zu ermöglichen, um den  wechselnden Anforderungen professionell zu begegnen. Ermöglichung einer fach- und personengerechten PflegeVorgabe eines organisatorischen Rahmens für die Aufgabenbewältigung nach den Grundsätzen der jeweiligen EinrichtungVermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten an Mitarbeiter und AuszubildendePersonal- und EinsatzplanungFörderung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit und damit einer gedeihlichen ArbeitsatmosphäreBerücksichtigung betriebswirtschaftlicher ZusammenhängeVerantwortlich als Fachaufsicht
   Inhalte der Weiterbildung:    |